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1. Das grundlegende Ziel schulischer Arbeit ist es, allen Schülerinnen und Schüler eine umfassende Bildung zu vermitteln.

Zentrale Bedeutung für die Qualität des Schulsystems hat der Unterricht als Kern der schulischen Arbeit.
Die Schulen des Landes werden gebeten, die innerschulische Diskussion über didaktische Konzepte, Lernergebnissen, Leistungsanforderungen und Beurteilungsmaßstäbe als Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung des Unterrichts zu verstärken.

2. Ein Teil der Maßnahmen, die diesem Ziel dienen, sind die Parallelarbeiten, d. h. Lehrerinnen und Lehrer lassen auf der Grundlage entsprechende inhaltliche Absprachen gemeinsame Arbeiten gleichzeitig in den Parallelklassen 7 schreiben, und zwar in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch.

Es wird ihnen empfohlen, über wechselseitige Korrekturen und den Austausch von Klassenarbeitssätzen ihre Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler, ihre Leistungsanforderungen im Rahmen der Leistungsbewertung und ihre Beurteilungs-Maßstäbe zu erörtern.
In Gesamtschulen müssen dabei die Fachkonferenzen für E- und G-Kurse (Erweiterungs- und Grundkurse) bei der Orientierung an den Aufgabenbeispielen unterschiedliche Anforderungsniveaus festlegen.
Die Parallelarbeiten müssen durch Beschlüsse der Fachkonferenzen rechtzeitig vorbereitet werden. Dabei beziehen sich die erforderlichen Beschlüsse auf die inhaltliche Festlegung der Parallelarbeiten, die notwendigen Grundsätze der methodischen und didaktischen Arbeit und der Leistungsbewertung zur Vorbereitung auf die Parallelarbeiten. Die Ergebnisse der Parallelarbeiten sind Ansatzpunkte für die Evaluation des Unterrichts in den jeweiligen Klassen und Fächern.
Die Schulleitung berichtet der Schulkonferenz über die Ergebnisse und über die entsprechenden Beschlüsse der Fachkonferenzen.
Weitere Informationen über die Organisation und Evaluation der Parallelarbeiten finden sich unter Organisation der Parallelarbeiten (pdf, 25kb).