Was heißt individuelle Förderung?
Lernen individuell anregen, begleiten und passgenau fördern.
Maßnahmen:
- Lernstände differenziert identifizieren
- Hintergründe und Potentiale einschätzen
- Rückmeldung zu Lernen und Leisten im Fach als Impuls zu individueller Selbsteinschätzung fundieren
- Förderangebote passgenau entwickeln und anbieten
- Individuelle Lernprozesse anregen, da individuelles Vorwissen und Erfahrung vorhanden sind
Welche Ziele hat individuelle Förderung?
- Übergänge sichern/ Schullaufbahn sichern
- Bestmöglichen Schulabschluss ermöglichen
- Fachliche Defizite abbauen
- Begabungen fördern
- Schulmüdigkeit abbauen
- Förderung im Arbeits- und Sozialverhalten
- Förderung bei Berufswahlentscheidungen
- Förderung in musisch-künstlerischen und sportlichen Bereichen
- Förderung von Selbstständigkeit und Eigenverantwortung
- Befähigung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Verwirklichung von Chancengleichheit
Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?
Jeder Schüler, jede Schülerin hat das Recht auf IF, gemäß Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen § 1:
(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses recht wird nach Maßgabe dieses gesetzes gewährleistet.
(2) Die Fähigkeiten und Neigungen des jungen Menschen sowie der Wille der Eltern bestimmen seinen Bildungsweg. Der Zugang zur schulischen Bildung steht jeder Schülerin und jedem Schüler nach Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit offen.
Wie wird individuelle Förderung konkret organisiert?
- Zuweisung zu Förderkursen durch FL und KL in Teamsitzungen Anfang 5 bzw. LBK 4. Zuweisung auf der Basis von Lernstandserhebungen, Informationsaustausch mit den abgebenden Grundschulen, mündliche und schriftliche Leistungen/Ergebnisse in den Klassen-/Kursarbeiten
- Zuweisung in 9/10 durch (ggf. beratungsgestützte) Schülerwahlen
Zur individuellen Förderung über die speziellen Förderstunden hinaus zählen natürlich auch:
- Berufswahlprojekte (Praktikum, Berufsfindungstage, Expertenabende, Berufsberatung etc)
- Trainingsraum, Streitschlichtung
- Arbeitsgemeinschaften, z. B. im musisch-künstlerischem oder sozialem Bereich
- Beratungsstunden der KL und FL, Elternsprechtage
- Lern- und Förderempfehlungen in JG 9/10
- Dokumentation der Fördermaßnahmen und deren Verlauf in einem individuellen Förderplan
Förderunterricht in den Jahrgängen 5-8
Ziele:
- Schwerpunkt liegt hier zunächst auf Abbau von Defiziten
- individuell, effektiv und möglichst flexibel gestaltbar
- möglichst "schlanke" Zuweisungsverfahren
- möglichst große Transparenz für die beteiligten Lehrkräfte (Eintragung in ein Förderheft, das die SuS' mit sich führen müssen)
Weitere Informationen im Schulprogramm unter: Konzept Fördern und Fordern
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Schulvereinbarungen Förderunterricht.pdf | 84.11 KB |



